Osterbonus für Betreuungskräfte in Deutschland

Während der Osterfeiertage wird die Arbeit in Deutschland zu einem erhöhten Satz vergütet. Wenn Sie als Betreuungskraft während der Feiertage arbeiten, haben Sie Anspruch auf ein doppeltes Honorar.

Die doppelte Vergütung gilt für folgende Termine:
• Karfreitag — 03.04.2026
• Ostersonntag — 05.04.2026
• Ostermontag — 06.04.2026

Was bedeutet das für Sie:
– für jeden gearbeiteten Feiertag wird ein doppeltes Honorar gezahlt;
– die Auszahlung erfolgt zusammen mit dem Honorar für April;
– die Tätigkeit erfolgt unter legalen Bedingungen in Deutschland;
– während des gesamten Einsatzes erhalten Sie Unterstützung durch eine deutsche Agentur.

Teilnahmebedingungen:
– die doppelte Vergütung gilt ausschließlich für tatsächlich geleistete Arbeit an den Feiertagen;
– Abrechnung und Auszahlung erfolgen gemäß Vertrag;
– die üblichen Kooperationsbedingungen sind einzuhalten.

Möchten Sie als Betreuungskraft in Deutschland arbeiten und von einem guten Einkommen sowie zusätzlichen Boni profitieren?
Hinterlassen Sie eine Anfrage auf unserer Website — das Team von Linara FairCare wird Sie kontaktieren und ein passendes Angebot für Sie finden.

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